Allgemeine Geschäftsbedingungen
MTB Eventtechnik, Inhaber Matthias Berger, Kapellenfeld 4, 59889 Eslohe · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltung
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MTB Eventtechnik (im Folgenden „wir“) und unseren Auftraggebern über DJ-Service, die Vermietung von Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik sowie die Planung und technische Betreuung von Veranstaltungen.
- Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind unverbindlich, bis wir den Auftrag bestätigen.
- Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande, schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).
- Änderungen und Ergänzungen des Auftrags gelten, wenn wir sie in Textform bestätigt haben.
§ 3 Leistungszeit und Mietdauer
- Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe oder Anlieferung der Geräte und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe oder Abholung. Ein angefangener Miettag zählt als voller Tag.
- Für den DJ-Service gilt die im Auftrag vereinbarte Spielzeit. Auf- und Abbau liegen außerhalb dieser Zeit.
- Verzögert sich der Aufbau oder die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. kein Zugang zur Location, fehlender Strom, lange Wartezeiten), dürfen wir die zusätzliche Einsatzzeit nach unseren aktuellen Preisen berechnen.
§ 4 DJ-Service
- Musikrichtung und Ablauf stimmen wir vorab mit dem Auftraggeber ab. Musikwünsche von Gästen erfüllen wir, soweit sie zur Veranstaltung und zur Stimmung passen. Die Auswahl im Einzelnen trifft der DJ.
- Eine Verlängerung der Spielzeit ist vor Ort nach Absprache möglich. Sie wird je angefangene Stunde zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
- Der DJ darf die Lautstärke senken oder das Programm unterbrechen, wenn Gäste, Personal oder Technik gefährdet sind, wenn Auflagen zum Lärmschutz es verlangen oder wenn Gäste sich gegenüber dem DJ bedrohlich verhalten. Der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
- Bei Einsätzen über mehr als fünf Stunden stellt der Auftraggeber dem DJ und den Technikern alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit zur Verfügung.
- Kann der vorgesehene DJ wegen Krankheit oder eines anderen wichtigen Grundes nicht auftreten, bemühen wir uns um einen gleichwertigen Ersatz. Gelingt das nicht, erstatten wir bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12.
§ 5 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise aus unserer Auftragsbestätigung. Fahrtkosten werden gesondert ausgewiesen, wenn sie anfallen.
- Wir können eine angemessene Anzahlung bei Auftragsbestätigung verlangen. Die genaue Höhe steht im Angebot.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der darauf genannten Frist zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
- Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Nachbestellungen und Zusatzleistungen
- Zusätzliche Geräte oder Leistungen können auch kurzfristig oder während der Veranstaltung gebucht werden, mündlich, per Nachricht oder per E-Mail.
- Wir berechnen sie zusätzlich zum vereinbarten Preis. Auf Wunsch nennen wir den Preis vorher.
§ 7 Stornierung und Terminverschiebung
- Eine Stornierung muss uns in Textform erreichen (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).
- Da wir für den gebuchten Termin andere Anfragen ablehnen, berechnen wir bei einer Stornierung folgende Pauschalen vom vereinbarten Gesamtpreis:
| Eingang der Stornierung | Pauschale |
|---|---|
| mehr als 30 Tage vor der Veranstaltung | 25 % |
| 30 bis 10 Tage vorher | 50 % |
| 9 bis 3 Tage vorher | 80 % |
| weniger als 3 Tage vorher oder Nichtdurchführung | 100 % |
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens offen.
- Bereits erbrachte Leistungen, etwa eine Besichtigung der Location oder eine ausgearbeitete Lichtplanung, berechnen wir zusätzlich.
- Eine Verschiebung auf einen anderen Termin ist keine Stornierung, wenn wir am neuen Termin verfügbar sind. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dürfen wir berechnen.
§ 8 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für alles, was wir für Aufbau und Betrieb brauchen: freie Zufahrt bis nah an die Location, Zugang zu den Räumen, eine ebene und trockene Stellfläche und eine eigene, abgesicherte 230-V-Steckdose in der Nähe. Bei Veranstaltungen im Freien stellt er einen Wetterschutz für die Technik bereit.
- Der Auftraggeber ist Veranstalter. Er kümmert sich um nötige Genehmigungen, die Anmeldung bei der GEMA, den Jugendschutz, den Brandschutz und die Nachtruhe.
- Ist in der Location eine Brandmeldeanlage oder ein Rauchmelder vorhanden, klärt der Auftraggeber vorher mit dem Betreiber, ob Nebel- und Hazer-Maschinen eingesetzt werden dürfen, und teilt uns das Ergebnis mit. Kosten eines Fehlalarms, der darauf zurückgeht, trägt der Auftraggeber, wenn er uns nicht auf das Verbot hingewiesen hat.
- Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinem Verantwortungsbereich stammen.
§ 9 Mietgeräte: Umgang, Gefahr und Versicherung
- Ab Übergabe oder Anlieferung bis zur Rückgabe oder Abholung trägt der Auftraggeber das Risiko für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Mietgeräte.
- Er behandelt die Geräte sorgfältig, benutzt sie nur bestimmungsgemäß und schützt sie vor Regen, Feuchtigkeit, Getränken, Diebstahl und dem Zugriff Unbefugter. Er darf sie nicht an Dritte weitergeben und nicht selbst reparieren oder öffnen.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden und Verluste, die während der Mietdauer entstehen, auch wenn sie von seinen Gästen oder von Helfern verursacht wurden. Das gilt nicht, wenn der Schaden auf einem Mangel des Geräts beruht oder von uns verursacht wurde.
- Wir empfehlen dem Auftraggeber, eine Veranstaltungs- oder Mietsachversicherung abzuschließen.
§ 10 Rückgabe
- Die Geräte sind vollständig, sauber und mit allem Zubehör (Kabel, Fernbedienungen, Taschen, Cases) zurückzugeben.
- Für fehlende oder beschädigte Teile berechnen wir die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert sowie notwendige Reinigungs- und Transportkosten.
- Werden Geräte zu spät zurückgegeben, berechnen wir für jeden angefangenen weiteren Tag den vereinbarten Tagesmietpreis.
§ 11 Mängel
- Bemerkt der Auftraggeber einen Mangel an Geräten oder Leistungen, teilt er uns das sofort mit, möglichst noch während der Veranstaltung, damit wir eingreifen können. Am schnellsten erreicht er uns unter 0162 3318791.
- Wir dürfen den Mangel zuerst selbst beheben, durch Reparatur oder ein Ersatzgerät.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 12 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Das ist eine Pflicht, auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf, weil sie die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Die Haftung ist dann auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für den Ausfall der Technik durch Stromausfall oder Spannungsschwankungen im Netz der Location haften wir nicht, soweit wir ihn nicht zu vertreten haben.
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt
- Kann eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, zum Beispiel wegen Unwetter, Feuer, Pandemie, behördlicher Anordnung oder ähnlicher nicht vorhersehbarer Ereignisse, sind beide Seiten für diese Zeit von ihren Pflichten befreit.
- Wir versuchen dann gemeinsam, einen neuen Termin zu finden.
- Bereits erbrachte Leistungen und nachgewiesene Auslagen sind auch in diesem Fall zu bezahlen.
§ 14 Fotos und Videos
- Fotos oder Videos von der Veranstaltung veröffentlichen wir auf unserer Website oder bei Instagram und Facebook nur, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Erkennbar abgebildete Gäste zeigen wir nur mit deren Einwilligung.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Wohnsitzstaates entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Eslohe bzw. das dafür zuständige Gericht.
- Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.