Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) bilden die Grundlage und zugleich den integralen Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen der Firma MTB Eventtechnik (nachfolgend „MTB Eventtechnik“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Mieter“ genannt), welche die Anmietung von Gegenständen sowie damit im Zusammenhang stehende Sach- und Dienstleistungen von MTB Eventtechnik betreffen.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich; abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(a) Die Angebote von MTB Eventtechnik sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch MTB Eventtechnik bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(b) Die Auftragserteilung durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot dar. MTB Eventtechnik ist berechtigt, dieses Angebot bis kurz vor Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung, schriftlich anzunehmen.

§ 3 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Termin der Abholung der Mietgegenstände im Lager von MTB Eventtechnik (Mietbeginn) und endet mit der vereinbarten Rückgabe der Mietgegenstände am selben Ort. Erfolgt der Transport durch MTB Eventtechnik, ist der Zeitpunkt der Abfahrt bzw. der Rücklieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich.
Zur Mietzeit zählen ebenfalls die Tage der Abholung und Rückgabe, auch wenn diese nur teilweise erfolgen. Werden Mietgegenstände nach 12:00 Uhr abgeholt und vor 12:00 Uhr zurückgegeben, so wird hierfür nur ein Miettag berechnet.
Nicht zurückgebrachte Mietgegenstände werden gegen ein erhöhtes Anfahrtsentgelt abgeholt, das sich nach Aufwand und Entfernung bemisst, mindestens jedoch 25,00 EUR beträgt.
Im Falle unvollständiger Rückgabe verlängert sich der Mietvertrag für die fehlenden oder unvollständigen Geräte bis zur vollständigen Rückgabe; es gelten die regulären Preise laut aktueller Preisliste. Verluste von Kleinteilen wie Haken, Adaptersteckern, Klebebändern und Kabelbindern werden sofort in Rechnung gestellt.
Entsteht MTB Eventtechnik ein Schadenersatzanspruch oder ein Verdienstausfall, weil zurückgehaltene Geräte für andere Aufträge vorgesehen waren, trägt der Mieter die daraus entstehenden Kosten. Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

§ 4 Mietpreis

Sofern nicht ausdrücklich abweichende Preise schriftlich gemäß § 2 Absatz 1 vereinbart wurden, gelten die jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste in Verbindung mit der Zeit-Mengen-Staffelung.
Alle Preise verstehen sich als Abholpreise ab Lager 57392 Schmallenberg-Kirchrarbach.

§ 5 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, erfolgen gegen gesonderte Vergütung auf Grundlage einer besonderen Vereinbarung, für deren Abschluss ebenfalls § 2 Absatz 1 gilt.
Wurde kein Entgelt vereinbart, ist MTB Eventtechnik berechtigt, ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Zusatzaufträge werden durch ein schriftliches Nachtragsangebot zu den üblichen Material- und Stundensätzen berechnet. Das Nachtragsangebot ist vor Beginn der Zusatzleistungen vom Auftraggeber zu unterzeichnen.

§ 6 Stornierung durch den Mieter

Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn schriftlich gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).
Die Abstandsgebühr ist bei Stornierung fällig und beträgt:

  • 25 % des Mietpreises bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn,
  • 50 % des Mietpreises bei Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn,
  • 100 % des Mietpreises bei Stornierung bis spätestens 5 Tage vor Mietbeginn.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei MTB Eventtechnik.
Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend für zusätzlich vereinbarte Leistungen gemäß § 5, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung trägt ausschließlich der Mieter. Eine Reduzierung des Mietpreises bei Misserfolg der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

§ 7 Zahlung

(a) Sofern nicht ausdrücklich abweichende Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart wurden, ist die gesamte Vergütung spätestens zum vereinbarten Mietbeginn fällig (Vorauskasse). Eine Gebrauchsüberlassung erfolgt nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung.
(b) Für den Zeitpunkt der Zahlung ist der tatsächliche Zahlungseingang bei MTB Eventtechnik maßgeblich.
(c) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(d) Zahlungen sind während des Verzugs mit 4 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

§ 8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung

(a) MTB Eventtechnik verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen.
(b) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, gelten die Mietgegenstände als mangelfrei.
(c) Bei rechtzeitig angezeigten Mängeln ist MTB Eventtechnik berechtigt, nach eigener Wahl Austausch, Nachlieferung oder Reparatur vorzunehmen. Der Mieter kann im Falle der Mangelhaftigkeit eine angemessene Mietminderung verlangen oder unter den Voraussetzungen des § 542 BGB kündigen.
(d) Werden Geräte ohne das von MTB Eventtechnik empfohlene Fachpersonal betrieben, haftet MTB Eventtechnik nur, sofern kein Bedienfehler ursächlich war.
(e) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(f) Der Mieter ist für die Einholung aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen eigenverantwortlich zuständig.

§ 9 Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von MTB Eventtechnik oder auf dem Fehlen ausdrücklich schriftlich zugesicherter Eigenschaften.
Für Immissionsschäden, insbesondere Hörschäden, übernimmt MTB Eventtechnik keine Haftung.

§ 10 Verpflichtung zum Haftungsausschluss

Der Mieter verpflichtet sich, den vorgenannten Haftungsausschluss zugunsten von MTB Eventtechnik auch in Verträgen mit Dritten zu vereinbaren. Unterlässt er dies, ist er verpflichtet, MTB Eventtechnik von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

(a) Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten instand zu halten.
(b) Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen von fachkundigem Personal aufgestellt und bedient werden.
(c) Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende und störungsfreie Stromversorgung sicherzustellen. Für Schäden infolge Stromproblemen haftet der Mieter in voller Höhe.

§ 12 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Risiken im Zusammenhang mit den Mietgegenständen auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu versichern und auf Verlangen nachzuweisen. Auf Wunsch kann MTB Eventtechnik die Versicherung gegen Erstattung der Kosten übernehmen.

§ 13 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Mietgegenstände von Rechten Dritter freizuhalten und MTB Eventtechnik unverzüglich über etwaige Eingriffe Dritter zu informieren. Die Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Mieter.

§ 14 Kündigung des Vertrages

(a) Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(b) MTB Eventtechnik ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtern.
(c) Ein Verstoß gegen § 11 Absatz 2 berechtigt MTB Eventtechnik zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages ohne vorherige Abmahnung.

§ 15 Rückgabe der Mietgegenstände

(a) Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen.
(b) Der Mieter hat die Mietgegenstände vollständig, sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben.
(c) Bei verspäteter Rückgabe ist für jeden Überschreitungstag die volle Tagesmiete zu zahlen, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schäden.

§ 16 Schriftform

Soweit Schriftform erforderlich ist, genügt auch die Übermittlung auf elektronischem Weg.

§ 17 Schlussbestimmungen

(a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(b) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 59889 Eslohe.
(c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
(d) Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.